Haftpflicht: Sind ich und mein Kind genug abgesichert?
Kündigt sich Nachwuchs an, beginnt für Familien ein neuer Lebensabschnitt, welcher viele Herausforderungen bereithält. Eine ist die Verantwortung für das Kind. Schließlich ist es in den ersten Lebensjahren auf das Elternhaus angewiesen. Für Eltern geht es mit der Geburt daher nicht nur um ein besonderes Erlebnis, der gesamte Alltag wird im Regelfall durcheinandergebracht.
Trotz der neuen Verantwortung und Herausforderung warnen Experten davor, Fragen bezüglich Absicherung und Vorsorge hintenanzustellen. Dabei geht es nicht immer nur um die finanzielle Sicherheit – etwa durch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Was rollt beispielsweise auf Eltern zu, wenn das Kind auf dem Schulweg eine Straße überquert, dabei einen Autofahrer übersieht und dieser plötzlich ausweichen muss?
Hier steht fast automatisch die Frage im Raum, inwiefern Eltern für Kinder haften. Fakt ist zwar, dass Eltern nur dann in die Verantwortung genommen werden, wenn sich eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen lässt. Ein weiterer Punkt betrifft das Thema Deliktunfähigkeit. Kinder bis zum 7. Lebensjahr gelten allgemein als deliktunfähig. Ab diesem Alter könnte der Sprössling für Schäden aber durchaus haftbar gemacht werden. Eltern haben daher ein nachvollziehbares Interesse daran, Kinder in diesem Bereich zu schützen.
Haftpflichtversicherung: Rundum-Schutz für Familien
Welche Lehren lassen sich für die Haftpflichtversicherung ziehen? Grundsätzlich ist es für Eltern ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. einen bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Die meisten Versicherer schließen in ihrer Tarife Familienangehörige – also Kinder – in den Versicherungsschutz ein.
Allerdings lohnt es sich, die Vertragsdetails im Auge zu behalten. Viele Eltern vertreten zum Beispiel die Ansicht, auch für den Schaden eines deliktunfähigen Kindes eintreten zu wollen. Entsprechend sollte der Versicherungsschutz angepasst werden. Darüber hinaus raten Experten regelmäßig, die Deckungssummen der Haftpflicht ausreichend hoch zu bemessen.
Und noch ein Tipp zum Schluss: In vielen Familien komplettieren früher oder später Hund und Katze den Haushalt. Es ist auch aus diesem Blickwinkel empfehlenswert, sich mit den Versicherungsleistungen eingehender zu beschäftigen – nicht alle Haustiere fallen in den Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung.